Inhalt des Dokuments
Geänderte Prüfungsmodalitäten im Fach Verkehrswesen des Diplomstudiengangs Bauingenieurwesen
Die Fachgebiete
Straßenplanung und Straßenbetrieb [1] (Prof. Richter),
Schienenfahrwege und Bahnbetrieb (Prof. Siegmann) sowie Straßenwesen
(Dr. Anger) bieten als Serviceleistung für den Diplomstudiengang
Bauingenieurswesen das Fach Verkehrswesen an.
Das
bisherige Prüfungsverfahren sah je eine Übungsscheinklausur an den
drei Fachgebieten vor sowie eine anschließende mündliche Prüfung
an einem der Fachgebiete, deren Prüfer im Losverfahren bestimmt
wurde.
Dieses Prüfungsverfahren wird nach Ablauf der bis
zum Frühjahr 2010 gesetzten und vom Prüfungsausschuss genehmigten
Übergangsfrist ab sofort nicht mehr angeboten. Ab sofort gilt
anstelle dessen die folgende vom Prüfungsausschuss beschlossene
Regelung:
„Als Prüfungsleistung im Fach Verkehrswesen
des Diplomstudienganges Bauingenieurwesen ist fortan die schriftliche
Prüfung Infrastruktur I zu erbringen. Um den bisherigen Umfang von 6
SWS zu erreichen, ist ein ergänzender Prüfungsteil zur
Lehrveranstaltung Grundzüge des Straßenbaus (Dr. Anger, FG
Straßenbau) zu bearbeiten. Die Übungsscheinklausur und die
mündlichen Prüfungen entfallen. Es handelt sich um eine
schriftliche Prüfung, die den üblichen Bedingungen zu Anmeldung und
Wiederholungsversuchen in der Studien- und Prüfungsordnung des
Studienganges unterliegt."
Die Prüfungsnote
entspricht somit schließlich der gemittelten Note aller
Teilklausuren.
Für die Studierenden des
Diplomstudienganges Bauingenieurwesen bedeutet dies
folgendes:
- Es werden keine weiteren Scheinklausuren stattfinden
- Es wird kein Losverfahren mehr stattfinden
- Studierende, welche bereits alle Scheinklausuren bestanden haben, haben noch die Möglichkeit an einer mündlichen Prüfung teilzunehmen. Dazu muss zuvor der Schein am FG Straßenplanung und Straßenbetrieb abgeholt werden und dem Prüfungsamt vorgelegt werden. Ohne den Schein ist eine Anmeldung zur mündlichen Prüfung nicht mehr möglich. Da das Losverfahren entfällt, kann in diesem Fall der Prüfer frei gewählt werden und ist entsprechend auf dem Anmeldebogen einzutragen.
- Studierende, die eine oder mehrere Scheinklausuren noch nicht bestanden haben, müssen die schriftliche Prüfung nach der oben genannten Regelung ablegen. Die Ergebnisse der bereits bestandenen Scheinklausuren verfallen in diesem Fall.
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