Inhalt des Dokuments
Prüfungen
- Gibt es feste Prüfungszeiträume?
- Wie melde ich mich zu einer Prüfung an?
- Ich muss mich über QISPOS anmelden und bekomme eine Fehlermeldung. Was ist zu tun?
- Wie kann ich einen Prüfungstermin vereinbaren?
- Wo finden die Prüfungen statt?
- Wann soll ich vor einem Prüfungstermin erscheinen?
- Wie läuft eine Prüfung ab?
- Wie lang dauert eine Prüfung?
- Wie wird eine prüfungsrelevante Studienleistung geprüft?
- Wie setzt sich die Gesamtnote zusammen?
- Ich habe einen Teil einer prüfungsrelevanten Studienleistung nicht bestanden. Was muss ich wiederholen?
- Ich habe die schriftliche Prüfung ("Klausur") in Grundlagen des Schienenverkehrs oder Infrastruktur I / II (Teil Schiene) nicht bestanden. Gibt es einen Nachschreibtermin?
- Ich habe die Lehrveranstaltung vor einigen Semestern besucht. Welche Inhalte hat die Prüfung?`
- Ich studiere Verkehrswesen (Bachelor) und kann mich nicht über QISPOS anmelden. Weshalb ist die Anmeldung nicht möglich?
Gibt es feste Prüfungszeiträume?
Feste Prüfungszeiträume gibt es am Fachgebiet Schienenfahrwege und Bahnbetrieb nicht. Vielmehr haben wir (insbesondere in Abhängigkeit von den freien Terminen des Prüfers) eine Reihe von Prüfungsterminen, zu denen wir euch Prüfungen anbieten können. Es genügt also, wenn ihr euch etwa vier bis sechs Wochen vor eurem Wunschtermin bei uns meldet.
Es kann jedoch immer sein, dass wir zu eurem gewünschten Termin keine Prüfung anbieten können. Bitte richtet euch also mit eurer Planung darauf ein, dass wir euch ggf. einen anderen Termin anbieten müssen.
Wie melde ich mich zu einer Prüfung an?
Diplomstudiengänge
Studierende in Diplomstudiengängen müssen sich grundsätzlich schriftlich im Bereich Prüfungen anmelden.
Bachelor- und Masterstudiengänge
Zukünftig sollen Schritt für Schritt alle Lehrveranstaltungen für Bachelor- und Masterstudierende im Pflicht- und Wahlpflichtbereich auf elektronische Prüfungsanmeldungen über QISPOS im TUB Portal umgestellt werden. Der Anmeldevorgang mit QISPOS ist in einem Tutorial vom Referat Prüfungen beschrieben. Bei Problemen mit QISPOS bitte unter Angabe der Matrikelnummer an die tubIT-Hotline wenden.
Im (freien) Wahlbereich ist auch zukünftig eine schriftlich Anmeldung nur im Bereich Prüfungen möglich.
Die Tabelle gibt Übersicht über den aktuellen Stand der Prüfungsanmeldungsform bei uns am Fachgebiet.
Ich muss mich über QISPOS anmelden und bekomme eine Fehlermeldung. Was ist zu tun?
Die Fehlermeldungen, die QISPOS bei nicht erfolgreichen Anmeldeversuchen ausgibt, sind in der Regel selbst erklärend und sollten entsprechend beachtet werden.
Ein häufiger Fehler ist, dass QISPOS die Anmeldung verweigert, weil das Modul nicht zur gewählten Studienrichtung passt. Diese wählt jeder Studierende im Studiengang Verkehrswesen in den ersten Semesters seines Studiums selbst. Ein Teil der Module zu Beginn des Studiums ist für alle Studienrichtungen identisch (v.a. Pflichtmodule), so dass ein nicht gesetzter oder falsch gesetzter Studienschwerpunkt nicht auffällt.
Die Studienrichtung muss jedoch spätestens gesetzt werden, bevor Module gewählt werden, die nur zu einzelnen Studienrichtungen gehören. Erst danach ist eine Anmeldung in QISPOS möglich. Ansprechpartner dazu ist das Referat Prüfungen.
Wie kann ich einen Prüfungstermin vereinbaren?
Prüfungstermine können über ein Formular auf unserer Website vereinbart werden.
Man erhält dann schnellstmöglich einen Prüfungstermin. Wir möchten darum bitten, uns den angebotenen Termin zu bestätigen oder ggf. abzusagen.
Wo finden die Prüfungen statt?
Die Prüfungen finden, wenn nichts anderes vereinbart wurde, in den Räumlichkeiten des Fachgebiets Schienenfahrwege und Bahnbetrieb statt. Bitte meldet euch rechtzeitig vor der Prüfung im Sekretariat des Fachgebiets in der 3. Etage des Gebäudes SG-12.
Bitte bringe zu einer Prüfung deinen Studentenausweis oder einen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis, Führerschein, etc.) mit.
Wann soll ich vor einem Prüfungstermin erscheinen?
Es reicht aus, wenn man etwa 15 Minuten vor dem vereinbarten Prüfungstermin erscheint. Meldet euch bitte beim Sekretariat des Fachgebiets Schienenfahrwege und Bahnbetrieb, damit wir wissen, dass ihr erschienen seid.
Wie läuft eine Prüfung ab?
Die Prüfung (oder genauer die mündliche Rücksprache) findet in der Regel mit dem Prüfer und einem Beisitzer statt. Ihr erhaltet dabei ein Blatt mit Fragen, die ihr alle beantworten müsst. Die Reihenfolge der Beantwortung ist dabei üblicherweise dem Studierenden überlassen. Als Hilfsmittel stellen wir euch Papier, Stifte und ein Lineal zur Verfügung.
Wir möchten klare und strukturierte Antworten auf die Fragen hören. Die Antworten sollen sich auf die vorgegebenen Themen beziehen und nicht unnötig inhaltlich abweichen. Wichtig ist außerdem das selbstständige Antworten, ihr sollt die Inhalte nicht nur gelernt, sondern vor allem verstanden haben. Es ist durchaus auch möglich, eine andere Meinung als der Prüfer zu haben. Eure Aussagen sollten aber immer fachlich fundiert sein.
Neben dem Stoff aus der Lehre gibt es in der mündlichen Rücksprache oft auch tagesaktuelle Fragen zum jeweiligen Themenbereich. Ihr solltet euch also vorher entsprechend in der Fachpresse informieren. Besonders anschaulich wird das Wissen des Studierenden, wenn man die Antworten mit möglichst regionalen Beispielen unterlegt. Ihr solltet auch versuchen, komplexe Sachverhalte mit einer Skizze zu untermalen. Vergesst aber nicht, eure Zeichnung dem Prüfer detailliert zu erläutern.
Die mündliche Rücksprache soll als gemeinsames Gespräch zwischen Prüfer und Studierendem ablaufen, sie ist kein Verhör. Lasst euch dabei, wie in einem normalen Gespräch, nicht durch Zwischenfragen aus der Ruhe bringen. Ihr solltet aber versuchen, das Gespräch mitzugestalten und euch nicht durch den Prüfer alle Antworten einzeln abfragen zu lassen.
Nach dem Gespräch verlasst ihr den Raum. Der Prüfer und der Beisitzer besprechen dann die Note. Anschließend werdet ihr wieder in den Raum gebeten und der Prüfer teilt euch die Beurteilung mit. Bitte beachtet, dass wir bei einer prüfungsrelevanten Studienleistung euch die Gesamtbewertung erst mitteilen können, wenn eure Ausarbeitung der Übung vorliegt und beurteilt wurde. Gebt also diese Arbeit rechtzeitig ab, um nach der mündlichen Rücksprache eure Endnote zu erfahren!
Wie lang dauert eine Prüfung?
Für Prüfungen über den Stoff von 6 ECTS bzw. 4 SWS dauert die mündliche Rücksprache etwa 25 Minuten. Für Prüfungen über den Stoff von 12 ECTS bzw. 8 SWS dauert die mündliche Rücksprache etwa 50 Minuten.
Diese Zeitangaben sind jedoch Richtwerte und können je nach Prüfungssituation und Gesprächsverlauf auch variieren.
Wie wird eine prüfungsrelevante Studienleistung geprüft?
Bei der Prüfungsform Prüfungsrelevante Studienleistung meldet man sich zu Beginn der Vorlesungszeit verbindlich für eine Modulprüfung an.
Die einzelnen Teilleistungen werden während des gesamten Semesters erbracht (z.B. Projektarbeit, Referat, mündliche Rücksprache, ...).
Wird eine der Teilleistungen während des Semesters nicht erbracht, gilt die Prüfung als nicht bestanden. Die nicht bestandenen Teile sind dann in der Wiederholungsprüfung erneut abzulegen.
Weitere Informationen gibt es auf den Seiten des Referats Prüfungen.
Wie setzt sich die Gesamtnote zusammen?
Mündliche Prüfung
Bei der Prüfungsform Mündliche Prüfung entspricht die Gesamtnote der Note der mündlichen Rücksprache.
Prüfungsrelevante Studienleistung
Bei der Prüfungsform Prüfungsrelevante Studienleistung setzt sich die Gesamtnote jeweils zur Hälfte aus der Note für die Ausarbeitung in der Übung und für die mündliche Rücksprache zusammen.
Ich habe einen Teil einer prüfungsrelevanten Studienleistung nicht bestanden. Was muss ich wiederholen?
Nach der Allgemeinen Prüfungsordnung müssen Studierende in Bachelor- und Masterstudiengängen, die nur eine Teilleistung nicht bestanden haben, im Wiederholungsfall auch nur diesen nicht bestandenen Teil wiederholen.
Am Beispiel unserer Lehrveranstaltung Grundlagen des Schienenverkehrs bedeutet das, dass bei einer nicht bestandenen schriftlichen Leistungskontrolle, die Noten für die schriftliche Ausarbeitung und das Referat erhalten bleiben.
Für Studierende in Diplomstudiengängen gilt eine abweichende Regelung: Hier verfallen alle bereits erbrachten Teilleistungen.
Weitere Informationen sind auf den Seiten des Referats Prüfungen zu finden.
Ich habe die schriftliche Prüfung ("Klausur") in Grundlagen des Schienenverkehrs oder Infrastruktur I / II (Teil Schiene) nicht bestanden. Gibt es einen Nachschreibtermin?
Die schriftliche Leistungskontrolle in Grundlagen des Schienenverkehrs und die schriftlichen Teilprüfungen zu Infrastruktur I und Infrastruktur II (jeweils Teil Schiene) bieten wir zweimal pro Jahr an - jeweils zum Ende der Vorlesungszeit.
Einen Nachschreibtermin gibt es nicht.
Die genauen Termine werden in der Lehrveranstaltung zu Semesterbeginn bekannt gegeben.
Ich habe die Lehrveranstaltung vor einigen Semestern besucht. Welche Inhalte hat die Prüfung?`
Die Inhalte unserer Prüfungsgespräche richten sich nach den im davor liegenden Semester behandelten Themen.
Es wird daher empfohlen, die mündliche Rücksprache zeitnah nach dem Ende der Vorlesungszeit bzw. im nächstfolgenden Semester abzulegen.
Zugriff auf Vorlesungsunterlagen in ISIS gewähren wir nur den aktuellen Teilnehmern der jeweiligen Lehrveranstaltung.
Ich studiere Verkehrswesen (Bachelor) und kann mich nicht über QISPOS anmelden. Weshalb ist die Anmeldung nicht möglich?
Sie haben sich wahrscheinlich nicht für eine der beiden Studienrichtungen "Fahrzeugtechnik" oder "Planung und Betrieb im Verkehrswesen" entschieden.
Gelegentlich erfolgt diese Entscheidung unwissentlich bei der Anmeldung für das Modul "Einführung in das Verkehrswesen". Diese ist im QISPOS-Prüfungsbaum in allen vier Studienrichtungen unter "Grundlagen der Studienrichtung" zu finden (65000, 66000, 67000 und 68000). Mit der Anmeldung zu diesem Modul entscheiden Sie sich für eine der vier Richtungen. Anschließend können Sie sich nur noch für Grundlagen-Module in der gewählten Gruppe anmelden.
Die Module unseres Fachgebietes im Bachelorstudium Verkehrswesen sind nur in den Studienrichtungen "Fahrzeugtechnik" und "Planung und Betrieb im Verkehrswesen" wählbar.
Die Festlegung der Studienrichtung können sie nur im Prüfungsamt wieder ändern lassen!
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